Beschlussvorlage - 1/0483/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Wiederbesetzung von freigewordenen Wahlstellen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Lena Mette
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Schönberg
|
Entscheidung
|
|
|
20.04.2023
|
Sachverhalt
Herr Jörn Callies ist aus der Stadtvertretung ausgeschieden. Nachrücker ist Herr Dirk Kappel.
Herr Callies war Mitglied im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung sowie im Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales.
Gemäß § 10 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg bestehen Fachausschüsse aus 7 Mitgliedern, die sich mindestens aus 4 Stadtvertreterinnen und Stadtvertretern und höchstens aus 3 sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern zusammensetzen.
Durch das Ausscheiden von Herrn Callies muss in den Ausschüssen die jeweilige Wahlstelle neu besetzt werden. Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales sowie der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung setzen sich zurzeit jeweils aus 5 Gemeindevertreter/innen und einem/einer sachkundigen Einwohner/in zusammen.
Außerdem war Herr Callies im Hauptausschuss der Vertreter für Herrn Oeser und Frau Schoodt. Durch sein Ausscheiden muss eine neue Vertretung festgelegt werden.
Gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg ist für jede Fraktion sowie Zählgemeinschaft ein Stellvertreter zu wählen, welcher immer dann tätig wird, wenn ein Mitglied der Fraktion oder Zählgemeinschaft verhindert ist. Die Vertretung ist somit fraktionsgebunden.
Gemäß § 36 Abs. 1 KV M-V erfolgt die Besetzung von Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. § 32 Abs. 2 KV M-V bestimmt unter anderem folgendes:
Bestimmt dieses Gesetz, dass eine Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu erfolgen hat, so kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen. Kommt eine solche Verständigung nicht zu Stande, wird über konkurrierende Wahlvorschlagslisten abgestimmt. Wahlvorschlagslisten können nur durch Fraktionen oder Zählgemeinschaften eingereicht werden. Zu Zählgemeinschaften können sich fraktionslose Mitglieder der Gemeindevertretung untereinander oder mit einer Fraktion zusammenschließen. Ein weitergehender Zusammenschluss zu einer Zählgemeinschaft ist nur zulässig, wenn dadurch andere Fraktionen oder Zählgemeinschaften nicht benachteiligt werden. Die Unzulässigkeit einer Zählgemeinschaft ist unbeachtlich, wenn sie nicht vor Beginn der Abstimmung geltend gemacht wird. Über die Wahlvorschlagslisten der Fraktionen und Zählgemeinschaften stimmt die Gemeindevertretung in einem Wahlgang ab. Die Wahlstellen werden entsprechend den auf die Listen entfallenen Stimmenzahlen besetzt. Bei Bedarf entscheidet das Los. Ein Mitglied der Gemeindevertretung gilt als aus einer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vergebenen Funktion abberufen, wenn es Mitglied einer Fraktion wird, von der es nicht vorgeschlagen wurde, oder die nicht der Zählgemeinschaft angehört hat, von der es vorgeschlagen wurde. Die Wiederbesetzung frei gewordener Wahlstellen bestimmt sich nach Satz 1 bis 7, wobei die bereits besetzten Stellen anzurechnen sind. Wird eine Wahlstelle frei, erfolgt auf Antrag einer Fraktion eine vollständige Neubesetzung des Gremiums, zu dem die Wahlstelle gehört.
Es bestehen also folgende Optionen:
- einvernehmliche Besetzung der freien Wahlstelle
- konkurrierende Wahlvorschlagslisten unter Anrechnung der bereits besetzten Stellen
- vollständige Neubesetzung (nur auf Antrag einer Fraktion)
Herr Oeser, der SPD Fraktionsvorsitzende, schlägt im Namen der SPD folgende Wiederbesetzung vor:
Bauausschuss: Frau Schoodt;
Vertretung für die SPD-Fraktion soll Herr D. Kappel werden
Hauptausschuss: Herr J. Kappel als Vertretung für die SPD-Fraktion
Sozialausschuss: wird definiert sobald ersichtlich ist, dass der Ausschuss wieder tagungsfähig ist
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg wählt folgende Person als sachkundige(n) Einwohner(in)/Gemeindevertreter(in) in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung: ____________________________________.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg wählt folgende Person als sachkundige(n) Einwohner(in)/Gemeindevertreter(in) in den Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales:____________________________________.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg wählt folgende/n Gemeindevertreter/in als Vertretung für Frau Schoodt und Herrn Oeser in den Hauptausschuss _________________.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
||
Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
|
|
Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
|
|
