Beschlussvorlage - 2/0354/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Schönberg für das Jahr 2019 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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13.04.2023
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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20.04.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Schönberg für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum
31. Dezember 2019 in seiner Sitzung am 06.03.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.03.2023 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2019 empfohlen.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 538.718,49 €.
Diese gründen zum einen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 46,9) und im darzustellenden Fehlbetragsausgleich zum Jahresabschluss des Städtebaulichen Sondervermögens (T€ 183,5).
Darüber hinaus kommt es im investiven Bereich zu wesentlichen Planabweichungen aufgrund des per Erklärung übernommenen Kofinanzierungsanteils für die Fördermaßnahme „Neubau KiTa Regenbogen“ (T€ 208,7), des geleisteten Investitionszuschusses für die Erschließungsplanung zum B-Plan Nr. 12 (T€ 21,4) sowie der festgesetzten Grunderwerbsteuer (T€ 34,7), die im Rahmen der Aufhebung des Erbbaurechts und der damit verbundenen Ausübung des Ankaufsrechts zum Leasingobjekt Regionale Schule Dassower Straße 10 fällig wurde.
Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.
Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.
Für das Haushaltsjahr 2019 weist die Stadt Schönberg ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. -853.577,39 € aus. Mit der gem. § 18 (4) GemHVO vorgenommenen Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage i. H. v. 462.468,54 € reduziert sich der Jahresfehlbetrag auf 391.108,85 €
Die Stadt Schönberg verfügt zum 31.12.2019 über liquide Mittel i. H. v. 3.126.417,45 €.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2019 i. d. F. vom 10.01.2023.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag i. H. v. 391.108,85 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2020 saldiert sich damit auf 1.124.232,59 €.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 538.718,49 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.
2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)
Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2019.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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(wie Dokument)
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31,9 MB
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(wie Dokument)
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31,6 MB
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(wie Dokument)
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28,9 MB
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(wie Dokument)
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22,3 MB
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(wie Dokument)
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7
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(wie Dokument)
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8
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(wie Dokument)
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10
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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96,9 kB
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(wie Dokument)
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93,9 kB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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271,8 kB
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(wie Dokument)
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287,9 kB
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18
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(wie Dokument)
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338,4 kB
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19
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(wie Dokument)
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416,1 kB
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20
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(wie Dokument)
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462,1 kB
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