Beschlussvorlage - 3/0151/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Dem Amt Schönberger Land liegt ein Antrag von der Apotheke und der Bibliothek auf Einrichtung eines Kurzzeitparkplatzes vor der Friedensstraße 28 oder 36 in Dassow vor (siehe Anlage). Dieser Kurzzeitparkplatz soll für die Kundschaft mit zeilticher Befristung tagsüber  eingerichtet werden.

Unmittelbar gegenüber der Apotheke und der Bibliothek ist ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Dieser Bereich dient zur Regelung des Begegnungsverkehrs aufgrund der örtlich vorliegenden Kuppe. Auf der anliegenden Flurkarte sind die bestehenden Halteverbote für diesen Bereich gekennzeichnet.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow befürwortet die Einrichtung eines zeitlich eingeschränkten Kurzzeitparkplatzes für den Kundenverkehr der Apotheke und der Bibliothek. Beim Straßenverkehrsamt des Landkreises NWM ist ein entsprechender Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zustellen.

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Finanz. Auswirkung

 

ca. 300 € für Verkehrszeichen – Deckung 17/54104.5233 

 

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Anlagen

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