Beschlussvorlage - 4/1302/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Selmsdorf stellt derzeit den Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie am Ihlenberg“ auf.

Der o. g. B-Plan verfolgt das Ziel, die bisherige und sicherlich noch nicht abgeschlossene positive Entwicklung der Gemeinde mit den Instrumenten der Bauleitplanung städtebaulich zu untersetzen und durch lenkende Festsetzungen des Bebauungsplanes auch für die Zukunft zu sichern. So sollen die in der Vergangenheit getätigten öffentlichen Investitionen in das Gemeinwesen und in die Infrastruktur ebenso langfristig gesichert werden wie die privaten Investitionen in Wohn- und Gewerbebereiche.

Des Weiteren verfolgt der Bebauungsplan Nr. 18 das Ziel, im nordwestlichen Bereich des Deponiegeländes ein Baugebiet (SO 9) für die Ansiedlung von Betrieben, die sich überwiegend mit der Aufbereitung und der Weiterverarbeitung von Wertstoffen sowie der Erzeugung, Umwandlung und Speicherung von regenerativen Energien beschäftigen, planungsrechtlich vorzubereiten.

Der wirksame Flächennutzungsplan in der Fassung der 9. Änderung stellt im Bereich der heutigen Deponieanlage ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Sondermülldeponie“ dar. Aufgrund der geplanten Entwicklung eines weiteren "Sonstigen Sondergebietes" nordwestlich der vorhandenen Anlage sowie der vorgesehenen Anlage von Wald als Ausgleichsmaßnahme südöstlich der Deponie, wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. Eine Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 18 aus dem derzeitigen Flächennutzungsplan ist nicht gegeben.

Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf erfolgt daher parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

Die vollständigen Entwurfsunterlagen der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Selmsdorf und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 06. März 2023 bis einschließlich 13. April 2023 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o. g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land sowie auf dem Bau- und Planungsportal MV unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 13. April 2023 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf hat zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zshg. mit dem Bebauungsplan Nr. 18 "Deponie auf dem Ihlenberg" der Gemeinde Selmsdorf keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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