Beschlussvorlage - 2/0356/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf für das Jahr 2021 und Entlastung des Bürgermeisters
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Kati Kodanek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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25.04.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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25.04.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG am 29.03.2023 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 105.809,04 €. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen höhere laufende Abschreibungen aufgrund von Aktivierungen (T€ 43,2) sowie der an abweichender Buchungsstelle geplante Erwerb eines Grundstücks im Rahmen eines Tauschvertrages (T€ 50).
Dem gegenüber stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel in Höhe von 2.461.623,21 €. Entsprechende Übersichten der Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt.
Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch den Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.
Für das Berichtsjahr wurde ein Jahresüberschuss i. H. v. 593.078,70 € erwirtschaftet. Die Notwendigkeit zu Entnahmen aus der Kapitalrücklage bestand nicht. Der Ausgleich in der Ergebnisrechung wurde gem. § 16 (2) Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V erreicht.
Die Gemeinde Lüdersdorf verfügt zum 31.12.2021 über liquide Mittel i. H. v. 2.955.607,18 €.
Der Ausgleich in der Finanzrechnung wurde gem. § 16 (2) Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V erreicht.
Beschlussvorschlag
- Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Lüdersdorf zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 20.03.2023. Das erwirtschaftete Jahresergebnis i. H. v. 593.078,70 € wird, unter Berücksichtigung von Vorträgen, in das Haushaltsfolgejahr übertragen. Somit ergibt sich ein Ergebnisvortrag in Höhe von 593.078,70 €. Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 105.809,04 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2021.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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(wie Dokument)
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32,1 MB
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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25 MB
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(wie Dokument)
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22,4 MB
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6
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(wie Dokument)
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331,6 kB
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7
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(wie Dokument)
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164,3 kB
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8
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(wie Dokument)
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153 kB
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(wie Dokument)
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164 kB
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10
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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(wie Dokument)
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72 kB
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(wie Dokument)
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96,5 kB
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(wie Dokument)
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93,9 kB
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(wie Dokument)
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114,2 kB
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(wie Dokument)
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159,3 kB
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(wie Dokument)
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286,7 kB
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(wie Dokument)
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293,5 kB
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18
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(wie Dokument)
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389,2 kB
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19
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(wie Dokument)
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400,8 kB
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20
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(wie Dokument)
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457,6 kB
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