Beschlussvorlage - 4/1319/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für den Neubau des Feuerwehrgebäudes hat die Planung einen Stand erreicht, dass mit Vorliegen der Baugenehmigung im Anschluss die Ausführungsplanung fertiggestellt wird. Danach erfolgen die Vergabeverfahren für die Umsetzung der Baumaßnahme.

Für die vorbereitenden Maßnahmen sind die Vergabeverfahren vorbereitet.

Zur weiteren Durchführung der Baumaßnahme ist der Grundsatzbeschluss durch dieGemeindevertretung erforderlich. Entsprechende haushaltsmittel sind im Haushalt 2023 eingestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Selmsdorf fasst den Grundsatzbeschluss zum Neubau des Feuerwehrgerätehauses einschließlich der vorbereitenden Maßnahmen. Die Durchführung der Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidungen werden an das Amt Schönberger Land delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt gemäß Hauptsatzung durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter. 

 

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Finanz. Auswirkung

 Ausgaben unter Produkt 12600

 

 

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