Beschlussvorlage - 4/1321/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Stepenitztal hat am 22.06.2021 den Beschluss zur Aufstellung einer Außen-bereichssatzung gefasst, um die rechtlichen Grundlagen für die Bebauung im nordöstlichen Teil von Rodenberg zu schaffen. Vorausgegangen waren Anträge zur Wiedernutzbar-machung des Gebäudes mit der Hausnummer 8 auf dem Flurstück 64 der Gemarkung Rodenberg Flur 1.

Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 1,88 ha.

Die Darstellung eines Flächennutzungsplanes, der sich ohnehin in Aufstellung befindet, stehen der Aufstellung der Außenbereichssatzung nicht entgegen; auch wenn es sich nicht um Bauflächen handelt.

Die Außenbereichsflächen fügen sich in die vorhandene städtebauliche Struktur und Umgebung ein. Ein Ausufern in die offene Landschaft ist nicht zu befürchten. Es handelt sich gewissermaßen um eine Arrondierung der bebauten Bereiche der Ortslage Rodenberg.

Die vollständig vorliegenden Entwurfsunterlagen der o. g. Außenbereichssatzung stehen in der Zeit vom 28. März 2023 bis einschließlich 28. April 2023 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG, Zimmer 205 zur Einsicht zur Verfügung.

Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen

in das Internet unter der Adresse Öffentliche Bekanntmachungen (grevesmuehlen-erleben.de) und in das zentrale Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bau- und Planungsportal M-V) für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der

Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Menzendorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 12. Mai 2023 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Menzendorf hat zur Außenbereichssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Rodenberg der Gemeinde Stepenitztal keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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