Beschlussvorlage - 3/0158/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
außerplanmäßige Ausgabe: Kauf eines ausgesonderten Mannschaftstransportwagen (MTW) der Polizei
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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27.04.2023
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Sachverhalt
Die festgelegten Schutzziele anhand der Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) der Gemeinde Menzendorf sehen vor, dass die FF Menzendorf innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches nach Möglichkeit innerhalb von 10 Minuten nach Alarmierung, mit den erforderlichen 9 Funktionseinheiten (Einsatzkräften) und dem vorhandenen TSF-W und einem erforderlichen Mannschaftstransportwagen (MTW), in 80 % der Fälle, an der Einsatzstelle eintreffen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr einleiten soll. (Mindestanforderung nach Feuerwehrorganisationsverordnung M-V).
Um die Schutzziele in der Fahrzeugausstattung umzusetzen, ist es erforderlich bis zur Fortschreibung des BSBP (in der Regel nach 5 Jahren) einen MTW für die FF Menzendorf zu beschaffen.
Die Gemeinde Menzendorf besitzt keine ausreichende dauernde Leistungsfähigkeit (schlechte Liquidität), weshalb die Anschaffung eines ausgesonderten Polizeifahrzeuges als geeignet angesehen wird. Gemäß der Richtlinie über Beschaffung, Betrieb und Aussonderung von Dienstkraftfahrzeugen in der Landesverwaltung M-V besteht für leistungsschwache Gemeinden die Möglichkeit, solche zu erwerben. Bei den ausgesonderten Polizeifahrzeugen handelt es sich in der Regel um Dienstfahrzeuge mit einem Alter von 8 bis 10 Jahre und einer Laufleistung von über 200.000 km. Der Verkaufspreis wird durch ein Wertgutachten ermittelt und beträgt in der Regel zwischen 8.000,- und 10.000,- €. Zu den Anschaffungskosten müssen noch ca. 2.000,- € für eine feuerwehrdienstgeeignete Folierung hinzugerechnet werden.
Die Kosten für die Beschaffungsmaßnahme (12.000,- €) können im Haushalt 2023 durch Mehreinnahmen der Haushaltsstelle 5/11401.02900 (Grundstücksverkäufe) sichergestellt werden.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
12.000 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
12.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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