Beschlussvorlage - 4/1320/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Punkt 1 – Fördermittel - Bautenstand

Im November 2021 erging ein Zuwendungsbescheid für eine Sonderbedarfszuwendung in Höhe von 100.000,00 € vom Ministerium für Inneres und Europa M-V an die Gemeinde Menzendorf für die Sanierung des Gemeindehauses.

Mit Schreiben vom 16.08.2022 wurde der Bewilligungszeitraum bis zum 31.12.2023 verlängert. Die ursprünglichen Zuwendungsinhalte ‚Anforderungen an den Brandschutz‘ und ‚Barrierefreiheit‘ wurden um den Zweck ‚Erneuerung der Heizungsanlage‘ ergänzt.

Von den beauftragten Leistungen aus dem Auftrag Los 1 Bauhauptleistungen wurden die Tiefbauarbeiten ausgeführt, die das Herstellen des barrierefreien Zugangs in das untere Geschoss beinhalten. Die Mauer-, Trockenbau- und Malerarbeiten zum Rückbau der Ölheizung und zur Herstellung des barrierefreien WC’s kommen einvernehmlich nicht zur Umsetzung. Somit stehen vom Zuwendungsbetrag noch ca. 33.000 € brutto bis zum 31.12.2023 zur Verfügung.

 

Punkt 2 – Energetische Betrachtung

Im energetischen Gutachten vom 31.01.2023, erstellt durch Ing.büro Hanft & Kautzky GmbH, Frau Steinkamp, wird das gesamte Gebäude energetisch betrachtet. Mit dem Ziel der Erneuerung der Heizungsanlage, werden unter Einbeziehung der energetischen Ertüchtigung der Gebäudehülle, mögliche Sanierungsschritte sowie Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Das Gutachten zeigt bautechnische Wege auf und deren energetischen Auswirkungen.

 

Punkt 3 – Erarbeiten einer Modernisierungsstrategie

Im Austausch zu den Umsetzungsvarianten, wie sie im Gutachten erklärt werden, soll durch die Gemeindevertreter eine Strategie erarbeitet werden, in der die Gesamtmaßnahme für das Gebäude umfänglich die notwendigen Maßnahmen enthält. Hierbei sind neben den energetischen Aspekten, die Abarbeitung des Befundscheins der Brandverhütungsschau und die Fertigstellung aller Arbeiten zur Barrierefreiheit zu betrachten.

 

Punkt 4 – Teilmaßnahmen aus der Modernisierungsstrategie zur Umsetzung in 2023 für die Ausschöpfung der Sonderbedarfszuwendung

Es sind übersichtliche Maßnahmen zu bestimmen, um den Restbetrag aus dem Zuwendungsbescheid in 2023 umzusetzen. Diese Arbeiten haben sich schlüssig in das Gesamtkonzept aller Baumaßnahmen einzuordnen.

 

Punkt 5 - Umsetzung Maßnahmen gemäß Befundschein Brandverhütungsschau

Es ist erforderlich, ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Hierfür ist die Beauftragung eines Brandschutzplaners erforderlich, in dessen Ausarbeitungen die Punkte aus der Brandverhütungsschau aufgegriffen und in die Sanierung des Gebäudes übernommen werden.

Die notwendigen Arbeitsschritte aus einem Brandschutzkonzept werden mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Baugenehmigungsverfahren erfordern.

Der Planer wird diesbezüglich im Vorfeld alle erforderlichen Absprachen mit den zu beteiligenden Behörden im Landkreis führen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Menzendorf beschließt:

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Aufwendungen erfolgen aus HHST 11401-096-11

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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