Beschlussvorlage - 3/0159/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 24.02.2023 (Wahlunterlagen Posteingang Amt 22.03.23) wurde Herr Janis Lüth zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Harkensee gewählt. Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz und Hilfeleistungsgesetz M-V vom 21.12.2015) bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Stadtvertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für Ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Janis Lüth hat die geforderte Mindestausbildung Gruppenführer abgeschlossen, die fehlende Ausbildung Leiter einer Feuerwehr ist innerhalb von zwei Jahren nachzuholen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow stimmt der Wahl des Herrn Janis Lüth zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Harkensee zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahre) wird Herr Janis Lüth zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Aufwandsentschädigung 140,- € mtl. (1.680,- € jährlich)

 

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