Beschlussvorlage - 2/0364/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Freiwillige Feuerwehr Schönberg hat von Herrn Karsten Eggert, Firma "mediakonsum" in Schönberg, eine Sachspende in Form eines Laptops (generalüberholt) erhalten. Der Wert dieses Laptops beläuft sich lt. Rechnung vom 04.01.2023 auf 391,02 EUR inkl. Mehrwertsteuer.

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, je nach Höhe die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 EUR - 1.000,00 EUR zu treffen.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg beschließt, die Spende von Herrn Karsten Eggert, Firma "mediakonsum", anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Anlagen

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