Beschlussvorlage - 4/1335/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Erschließungsstraße weist nach der erstmaligen Herstellung Sackungen bzw. Bodenwellen auf. Durch die laufenden Messungen konnte bisher kein Stillstand verzeichnet werden. Eine nachträgliche Fertigstellung ist hier erforderlich.

Dazu hat es beim Wirtschaftsministerium mehrere Arbeitsgespräche, letztmalig am 07.12.2022 in Schwerin, mit dem Bürgermeister und dem Amt Schönberger Land gegeben. Die geförderte Maßnahme muss in diesem Jahr 2023 abgeschlossen und die Förderung abgerechnet werden.

In diesem Gespräch konnte erzielt werden, dass für die noch nachträglich anfallenden Baukosten zur Fertigstellung der Straße, der Gemeinde Lüdersdorf eine Nachförderung zugesagt wurde. Bedingung war auf der Grundlage eines Gutachtens die Baumaßnahme in diesem Jahr 2023 abzuschließen. Das Gutachten liegt vor und vom Ingenieurbüro wurde auf dieser Grundlage eine Kostenschätzung erstellt.

Geschätzte Gesamtkosten:                   Ausgabe            940.000,00 EUR

                                                              Einnahme          846.000,00 EUR

                                    

Haushaltsmittel geplant für die Erschließungsstraße:

HHSt 54101.096.37                                                          700.000,00 EUR

HHST54101.23142.37             585.000,00 EUR  

 

Zur Absicherung der Fördermaßnahme ist die Bereitstellung der benötigten überplanmäßigen Haushaltsmittel in Höhe von 240.000,00 EUR aus derzeit nicht verbrauchten Eigenanteil aus den Haushaltsstellen

1.  HHST 54101.096.43 Rad- u. Wanderweg Groß Nl – Duvennest 150.000,00 EUR

2.  HHST 54101.096.6 DE Boitin-Resdorf                                           90.000,00 EUR erforderlich.                                                                                   

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt für die Erschließungsstraße B 13 überplanmäßige Haushaltsmittel in Höhe von 240.000,00 EUR zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt aus den Haushaltsstellen 54101.096.43 und 54101.096.

Das Amt wird beauftragt, alle für das Vergabeverfahren erforderlichen Schritte einschließlich Vergabeentscheidung durchzuführen. Der Bürgermeister und der Stellvertreter werden beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

940.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

94.000,00 €

Im Ergebnishaushalt

 Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

846.000,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

HHST 54101.096.37

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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