Beschlussvorlage - 4/1346/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Dassow in der Fassung der Neubekanntmachung 2019 - Ergänzung Abwägung vom 14.03.2023 -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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11.05.2023
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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23.05.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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06.06.2023
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat in ihrer Sitzung am 14.03.2023 die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. In Vorbereitung des abschließenden Beschlusses und der Dokumentation der Planunterlagen hat sich die Stadt Dassow nochmals mit den Zielsetzungen zur Darstellung des Windeignungsraumes sowie mit den Inhalten einzelner Stellungnahmen wie z.B. des StALU beschäftigt. Deshalb wird die Abwägung geändert bzw. ergänzt.
Entgegen der Beschlussfassung vom 14.03.2023 soll der Eignungsraum für die Errichtung von Windenergieanlagen in den Darstellungen des Flächennutzungsplanes und der Begründung zum Flächennutzungsplan enthalten bleiben. Es handelt sich zwar noch um kein verfestigtes Ziel der Raumordnung, jedoch sind die Zielsetzungen derzeit für Überlegungen zur Steuerung und Regelung der Errichtung von Windenergieanlagen von Bedeutung. Da sich die Stadt Dassow im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Sachthema sehr umfassend beschäftigt hat und Vorgaben im Rahmen der gewerblichen Entwicklung zu berücksichtigen waren, hält es die Stadt Dassow für angemessen, die Darstellung nachrichtlich zu übernehmen. Für die Stadt Dassow ist damit auch eine Ausschlusswirkung für Flächen außerhalb des Windeignungsraumes durchaus beachtlich und gegeben. Zudem hat das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt in seiner Stellungnahme auf die Beachtung der Antragsverfahren für die Errichtung von Windenergieanlagen hingewiesen. Deshalb kommt die Stadt Dassow zu einer Änderung ihrer Entscheidung, die in der Anlage entsprechend Berücksichtigung findet.
Die Stadt Dassow folgt somit nicht der Empfehlung des Landkreises zum Verzicht auf den Windeignungsraum gemäß 3. Entwurf der Teilfortschreibung des RREP. Zur Steuerungsfunktion belässt die Stadt Dassow die nachrichtliche Übernahme des Windeignungsraumes im Flächennutzungsplan, ohne jedoch Sondergebiete für Windenergieanlagen auszuweisen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf keine anderweitigen Erläuterungen und Ergänzungen zum Windeignungsraum vorgetragen. Es handelt sich zwar nicht mehr um verfestigte Ziele der Raumordnung und Landesplanung, jedoch um den Arbeitsstand des regionalen Planungsverbandes zur Ausweisung und Darstellung der Gebiete für Windenergieanlagen (3. Entwurf).
Darüber hinaus ist die Stadt Dassow der Stellungnahme des StALU Westmecklenburg vom 11.10.2022 nochmals nachgegangen. Hier handelt es sich um eine Klarstellung der Stellungnahme, die keine Auswirkungen auf die Abwägung und die Planinhalte hat. Die erneut eingeholte Stellungnahme vom 18.04.2023 wird der Dokumentation beigefügt. Die Abwägung wird unter dem entsprechenden Sachpunkt mit der Klarstellung zur Stellungnahme ergänzt und präzisiert.
Die Abwägungsentscheidung der Stadt Dassow vom 14.03.2023 wird um die Ergebnisse der Abwägung zu den Inhalten:
- Windeignungsgebiet und Korrektur der Stellungnahme des StALU ergänzt. Das Ergebnis ist mitzuteilen. Die Stadt Dassow macht sich das Abwägungsergebnis zu Eigen und arbeitet die Ergebnisse der Abwägung entsprechend ein.
Beschlussvorschlag
- Die Abwägungsentscheidung der Stadt Dassow vom 14.03.2023 wird unter Beachtung des Abwägungsgebotes mit folgendem Ergebnis, wie im Abwägungsvorschlag
(Anlage 1) dargestellt, ergänzt.
Die Ergänzung der Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu Eigen und ist Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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