Beschlussvorlage - 4/1351/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow hat am 21.06.2022 die Aufstellung der Satzung über die Entwicklung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee beschlossen. Nach der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 05.09.2022 bis zum 07.10.2022 erfolgte die Umstellung der städtebaulichen Satzung. Die Satzung wird als Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteil Harkensee fortgeführt.

Mit der Ergänzungssatzung beabsichtigt die Stadt Dassow die Ortslage städtebaulich abzurunden. Der nordöstliche Ortsrand Harkensees ist lediglich einseitig bebaut. Das Ziel der Planung besteht darin, den nordöstlichen Ortsrand baulich zu arrondieren und Wohnraum zu schaffen. Die Stadt beabsichtigt eine bedarfsgerechte Wohnbaulandentwicklung in der Ortslage.

Der erneute Entwurf der Ergänzungssatzung Harkensee lag in der Zeit vom 06.03.2023 bis zum 20.03.2023 öffentlich aus. Zeitgleich wurde auch die berührte Behörde (Landkreis Nordwestmecklenburg) beteiligt.

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum erneuten Entwurf wurde die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung der Ergänzungssatzung Harkensee entsprechend der Stellungnahme des Landkreises angepasst. Darüber hinaus hat sich die Stadt mit den von dem südlich des Plangebietes befindlichen landwirtschaftlichen Betrieb ausgehenden Lärmimmissionen auseinandergesetzt. Es kam zu keinen wesentlichen Änderungen der Ergänzungssatzung, die eine erneute Beteiligung erfordert hätten.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die Ergänzungssatzung Harkensee zu beschließen.

Die Bürgermeisterin wird gebeten die Ergänzungssatzung Harkensee ortsüblich bekannt zu machen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harkensee (im Folgenden Ergänzungssatzung Harkensee), bestehend aus dem Lageplan, den inhaltlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Abs. 3 BauGB i. V. m. § 34 Abs. 4 BauGB als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Ergänzungssatzung Harkensee ortsüblich bekanntzumachen.
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Finanz. Auswirkung

Keine – Die Kosten trägt der Vorhabenträger.

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