Beschlussvorlage - 4/1306/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.11.2021 gefasst. Da das Verfahren als zweistufiges Verfahren durchgeführt wird, wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.11.2021 auch die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen.

Mit Schreiben vom 06.01.2022 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 10.01.2022 bis einschließlich 11.02.2022 durchgeführt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergaben sich Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind. Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Aus der Abwägung ergeben sich folgende Belange: Die Anforderungen der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Regionalentwicklung und Planen des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Gestaltung eines Gesamtplans zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 werden berücksichtigt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich zu den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

  • zu berücksichtigende Anregungen,
  • nicht zu berücksichtigende Anregungen.

Die Anregungen aus den Beteiligungsverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt. Die Abwägungsergebnisse sind tabellarisch zusammengestellt. Die Beschlussempfehlungen zu den Stellungnahmen sind in der Anlage 1 ersichtlich.

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Beschlussvorschlag

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen zum Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans im Zusammenhang mit der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 werden, wie in dem als Anlage 1 beigefügten Abwägungsvorschlag aufgeführt, berücksichtigt bzw. nicht berücksichtigt.
  2. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Gemeinde Lüdersdorf zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
  3. Der Bürgermeister der Gemeinde Lüdersdorf wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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