Beschlussvorlage - 4/1327/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellungs- & Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg von Teilflächen des im
Zshg. bebauten OT Schönberg Bereich Ratzeburger Straße – Petersberger Weg
- Beteiligung der Gemeinde Lüdedorf als Nachbargemeinde -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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02.05.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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30.05.2023
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Sachverhalt
An die Stadt Schönberg ist der Antrag zur Neubebauung von bisher unbebauten Grundstücken am Petersberger Weg herangetragen worden. Die Stadt Schönberg hat sich aufgrund der Anfrage damit beschäftigt und schafft planungsrechtliche Voraussetzungen für die Regelungen einer Neubebauung am Petersberger Weg.
Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat in ihrer Sitzung am 23.02.2023 den Beschluss über die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung von Teilflächen des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Schönberg Bereich Ratzeburger Straße – Petersberger Weg gefasst.
Der räumliche Geltungsbereich der o. g. Satzung befindet sich zwischen der Ratzeburger Straße und dem Petersberger Weg und umfasst ca. 1,7 ha. Davon beträgt die Größe der Ergänzungsfläche 0,4 ha. Der Plangeltungsbereich ist als Anlage beigefügt.
Mit der Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung sollen die bebauten Bereiche an der Ratzeburger Straße und am Petersberger Weg klargestellt und somit die lnnenbereichsqualität der Grundstücke definiert werden sowie um eine Ergänzungsfläche, die bisher keine lnnenbereichsqualität aufweist, ergänzt bzw. arrondiert werden.
Es wird das Ziel verfolgt, für diese Fläche eine bauliche Entwicklung zu ermöglichen. Für die Regelung zum Maß der baulichen Nutzung werden einzelne Festsetzungen erforderlich.
Die vollständigen Entwurfsunterlagen der Klarstellungs- & Ergänzungssatzung der Stadt Schönberg und die dazugehörige Begründung liegen in der Zeit vom 13. April 2023 bis einschließlich 16. Mai 2023 im Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, Fachbereich IV – Bauen und Gemeindeentwicklung, 1. OG, an der Aushangtafel, 23923 Schönberg, gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land sowie unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung des Bau- und Planungsportals einsehbar.
Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 16. Mai 2023 gebeten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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