Beschlussvorlage - 4/1359/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Gemeinde Selmsdorf „Flöhkamp“
- Aufstellungsbeschluss -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Stefanie Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss Selmsdorf der Gemeinde Selmsdorf
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Vorberatung
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06.06.2023
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20.07.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Selmsdorf
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Entscheidung
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03.08.2023
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Sachverhalt
Für das in der Anlage dargestellte Gebiet, umfassend einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp“, umfassend die Flurstücke 178/3 (teilw.), 240/1, 240/2, 241/4, 241/5 und 241/6, der Flur 3, der Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt werden.
Es wird das Planungsziel verfolgt, innerhalb des Geltungsbereiches entsprechend des Ursprungsplanes eine Bebauung in zweiter Reihe zu realisieren. Durch die konkrete Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Ursprungsplan ist eine Bebauung nunmehr nicht entsprechend der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten und Eigentumsverhältnisse möglich. Deshalb müssen die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte geprüft und innerhalb des Plangebietes verschoben werden. Um die Erschließung der Grundstücke nachhaltig zu sichern, wird die im Norden befindliche Erschließungsstraße in den Geltungsbereich einbezogen.
Beschlussvorschlag
- Für das in der Anlage dargestellte Gebiet, umfassend einen Teil des Bebauungsplanes Nr. 10 „Flöhkamp“, umfassend die Flurstücke 178/3 (teilw.), 240/1, 240/2, 241/4, 241/5 und 241/6, der Flur 3, der Gemarkung Selmsdorf Dorf, soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 aufgestellt werden.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Es wird folgendes Planungsziel verfolgt:
Innerhalb des Geltungsbereiches soll entsprechend des Ursprungsplanes eine Bebauung in zweiter Reihe realisiert werden. Durch die konkrete Festsetzung von Geh-, Fahr- und Leitungsrechten im Ursprungsplan ist eine Bebauung nunmehr nicht entsprechend der tatsächlich vorhandenen Gegebenheiten und Eigentumsverhältnisse möglich. Deshalb müssen die Geh-, Fahr- und Leitungsrechte geprüft und innerhalb des Plangebietes verschoben werden. Um die Erschließung der Grundstücke nachhaltig zu sichern, wird die im Norden befindliche Erschließungsstraße in den Geltungsbereich einbezogen.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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271,8 kB
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