Beschlussvorlage - 4/1358/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selmsdorf hat in ihrer Sitzung am 13.04.2023 den Erneuten Entwurf II des Bebauungsplanes Nr. 18 mit der Gebietsbezeichnung „Deponie auf dem Ihlenberg“ gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet mit einer Gesamtfläche von rund 207 ha befindet sich im Südosten des Gemeindegebietes von Selmsdorf, somit unmittelbar an der nördlichen Grenze der Nachbargemeinde Schönberg und südlich der Siedlungsflächen des Hauptortes Selmsdorf.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst zum einen die Flächen, die derzeit dem unmittelbar technischen Deponiebetrieb dienen und zum anderen direkt daran angrenzende Flächen, die als potentielle Erweiterungsflächen oder Grün- und Ausgleichsflächen zur Verfügung stehen.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 18 beabsichtigt die Gemeinde Selmsdorf, die bauliche und sonstige Nutzung innerhalb des Geltungsbereiches planungsrechtlich zu steuern und insbesondere die Interessen des Deponiebetreibers mit den gemeindlichen Interessen und den Belangen der angrenzenden Siedlungsflächen zu vereinbaren. Ziel ist es darüber hinaus, Möglichkeiten zur Ansiedlung von Gewerbebetrieben, die im Zusammenhang mit dem Deponiebetrieb stehen, zu schaffen. In die Planung sind neben den Anforderungen an den Betriebsablauf der Deponie insbesondere die Belange zur Ausbildung eines neuen, verkehrlichen Knotenpunktes an der Bundesstraße B 104 sowie forst- und naturschutzrechtliche Belange eingeflossen.

Die vollständig Entwurfsunterlagen II der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ liegen in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis einschließlich 22. Juni 2023 während der Dienststunden im FB IV – Bauen und Gemeindeentwicklung – des Amt Schönberger Land, Dassower Straße 4, 23923 Schönberg, 1. OG an der Aushangtafel zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Zusätzlich sind diese auf der Internetseite im o.g. Zeitraum unter https://www.schoenberger-land.de/Amt-Schönberger-Land/Bekanntmachungen/Auslegungen/ des Amt Schönberger Land sowie unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene/Plaene_in_Aufstellung des Bau- und Planungsportals einsehbar.

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Gemeinde Lüdersdorf unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 22. Juni 2023 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf hat zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 18 „Deponie auf dem Ihlenberg“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

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Finanz. Auswirkung

Keine

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Anlagen

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