Beschlussvorlage - 2/0361/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) i. V. m. § 144 KV M-V hat das Amt Schönberger Land für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Amtsausschuss beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2021 gemäß § 3a KPG am 20.04.2023 geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammenfasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) i. V. m. § 144 KV M-V hat der Amtsausschuss gesondert über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.04.2023 die Entlastung des Amtsvorstehers empfohlen.

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 339.248,15 €, im Wesentlichen bedingt durch Mehraufwendungen im Bereich der Versorgungsaufwendungen für Versorgungsempfänger (Zuführungen Pensionsrückstellungen) und in den laufenden Personalaufwendungen für Arbeitnehmer.

Dem stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel in Höhe von 601.423,17 € gegenüber. Entsprechende Übersichten der Haushaltsüberschreitungen und der noch verfügbaren Mittel sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch den Beschluss des Amtsausschusses anerkannt.

 

Die Finanzrechnung weist für 2021 einen Finanzmittelüberschuss i. H. v. 53.153,43 € aus.

Das Amt verfügt zum 31.12.2021 über liquide Mittel i. H. v. 1.432.387,90 €

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss des Amtes Schönberger Land beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Amtes Schönberger Land zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 23.03.2023.

Der in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 108.338,61 € wird in das Haushaltsfolgejahr vorgetragen. Unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren saldiert sich das zu übertragene Ergebnis auf nunmehr 2.290.343,51 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 339.248,15 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Deren Deckung erfolgt vollständig durch Minderausgaben/Mehreinnahmen.

 

 

2. Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt die Entlastung des Amtsvorstehers für das Jahr 2021.

 

 

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Finanz. Auswirkung

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