Beschlussvorlage - 4/1364/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Schönberg über den Bebauungsplan Nr. 24 "Amtsstraße" - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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08.06.2023
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Sachverhalt
Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schönberg befindet sich mit ihrem Sitz und dem dazugehörigen Feuerwehrgerätehaus in der Amtsstraße. Der im Mai 2023 fertiggestellte Jugendclub befindet sich auf dem angrenzenden Grundstück in der Amtsstraße.
Der Plangeltungsbereich befindet sich in Ortsrandlage der Stadt Schönberg und ist bereits mit dem Jugendclub und dem Feuerwehrgebäude mit Feuerwehrgerätehaus und Nebengebäuden bebaut. Die angrenzenden Flächen sind Grünflächen, Für die geplante Erweiterung der Feuerwehr sind Freiflächenübungsflächen vorgesehen, ebenso sollen die Angebote des Jugendclubs mit Freiflächen erweitert werden.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Sicherung und Entwicklung des Standortes des Jugendclubs und Erweiterungsmöglichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr auch als Freiflächenübungsflächen geschaffen werden. Es ist Aufgabe der Stadt Schönberg die freiwillige Feuerwehr bei der Ausübung ihrer Pflichten zu unterstützen.
Die Stadt möchte am Standort die Möglichkeiten für Freiflächenübungsflächen schaffen. Der direkten Angrenzung der Flächen an das Feuerwehrgerätehaus wird der Vorrang vor anderen gemeindlichen Flächen eingeräumt. Zudem soll der Standort des Jugendclubs gesichert werden und Entwicklungsmöglichkeiten auch für Freiflächenaktivitäten sollen ermöglicht werden.
Zur Sicherung der städtischen Zielsetzungen ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Die Flächen angrenzend an die bebauten Bereiche der Freiwilligen Feuerwehr und des Jugendclubs beurteilen sich bislang nach § 35 BauGB.
Das Planungsziel besteht in der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für den südöstlichen Teilbereich des Plangebietes mit der Zweckbestimmung Jugendclub und für den nordöstlichen und den daran angrenzenden westlichen Teilbereich des Plangebietes mit der Zweckbestimmung Feuerwehr.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg weist für die Flächen entlang der Amtsstraße bereits Gemeinbedarfsfläche für kulturellen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen und Feuerwehr aus. Die rückwärtigen westlichen Bereiche sind als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz dargestellt. Der Bebauungsplan steht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht entgegen. Die Erweiterung der Gemeinbedarfsfläche um Freiflächenübungsflächen ist als Grünfläche gegeben. Der Bebauungsplan Nr. 24 kann aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt werden.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Amtsstraße“.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 24 umfasst die Flurstücke 87/16, 87/10, 412/5 und 412/4 der Flur 2, Gemarkung Schönberg und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch das bebaute Grundstück (ehemaliger Trabbi-Club)
in Angrenzung an das bebaute Grundstück der Freiwilligen Feuerwehr,
- im Osten: durch die Amtsstraße,
- im Süden: durch die bebauten Grundstücke Amtsstraße Nr. 6 und Nr. 8 und das
bebaute Grundstück Lübecker Str. Nr. 7 (Bäckerei Schwabe) und den Spielplatz in der Lübecker Straße,
- im Westen: durch den Rupensdorfer Bach.
2. Die Planungsziele bestehen in der Schaffung von Erweiterungsmöglichkeiten für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Schönberg und in der planungsrechtlichen Sicherung und Entwicklung des Standortes des Jugendclubs innerhalb von Gemeinbedarfsflächen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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