Beschlussvorlage - 4/1365/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat am heutigen Tag den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Amtsstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Der Plangeltungsbereich befindet sich in Ortsrandlage der Stadt Schönberg und ist bereits mit dem Jugendclub und dem Feuerwehrgebäude mit Feuerwehrgerätehaus und Nebengebäuden bebaut. Die angrenzenden Flächen sind Grünflächen.

Für die geplante Erweiterung der Feuerwehr sind Freiflächenübungsflächen vorgesehen; ebenso sollen die Angebote des Jugendclubs mit Freiflächen erweitert werden. Das Planungsziel besteht in der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche für den südöstlichen Teilbereich des Plangebietes mit der Zweckbestimmung Jugendclub und für den nordöstlichen und den angrenzenden westlichen Teilbereich des Plangebietes mit der Zweckbestimmung Feuerwehr.

 

Gemäß § 14 BauGB kann die Stadt bei Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan eine Veränderungssperre erlassen, um die beabsichtigte Planung und ihre Planungsziele im Aufstellungsgebiet des Bebauungsplanes zu sichern.

Erforderlich für eine Veränderungssperre sind hinreichend konkrete Planungsabsichten der Stadt. Diese liegen mit der Sicherung und der Erweiterungsmöglichkeiten der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen vor.

 

Derzeit liegt eine den Planungszielen entgegenstehende Bauvoranfrage vor. Dies entspricht nicht den städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Stadt und es besteht ein konkretes Sicherungsbedürfnis und somit das Erfordernis zum Erlass einer Veränderungssperre.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Schönberg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 24 „Amtsstraße“.
  2. Die Satzung über die Veränderungssperre ist auszufertigen und bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Ausgaben unter Produkt 51102

 

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Anlagen

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