Beschlussvorlage - 4/1366/2023
Grunddaten
- Betreff:
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Satzung der Stadt Schönberg über den Bebauungsplan Nr. 25 "Photovoltaikfreiflächenanlagen" westlich der Lübecker Straße - Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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08.06.2023
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Sachverhalt
Die Stadt Schönberg stellt den Bebauungsplan Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ auf um Flächen für PV-Freiflächenanlagen zwischen bereits vorhandenen gewerblichen Nutzungen auszuweisen und diese durch solche Nutzungen aufgrund der Spezifik der Fläche abzurunden.
Die Flächenarrondierung entspricht dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und nimmt Flächen in Anspruch, die sich zwischen gewerblichen Nutzungen befinden und somit eine Inanspruchnahme von unberührten Außenbereichsflächen verhindert wird.
Aufgrund der vorhandenen Flächenspezifik - die Flächen dienen bereits jetzt bei Starkregenereignissen als Überflutungsfläche und zur Aufnahme von Oberflächenwasser - ist eine Nutzung als Retentionsfläche und zugleich als Standort für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen.
Innerhalb des Plangeltungsbereiches befindet sich das Gewässer II. Ordnung 4:6/B3 (Kleinfelder Graben) welches die örtliche Vorflut für den angrenzenden bebauten Bereich darstellt. Der Niederungsbereich um das Gewässer II. Ordnung soll als Überflutungsfläche beibehalten werden.
Maßgeblich für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist das Ziel der Stadt, keine hochwertigen Flächen für gewerbliche Ansiedlungen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Flächen sollen insbesondere für Betriebe im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe vorgehalten werden.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Schönberg weist für die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 25 Flächen für die Landwirtschaft aus. Der Bebauungsplan kann somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, so dass dieser im Parallelverfahren zu ändern ist.
Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ in der Stadt Schönberg.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 25 umfasst die Flurstücke 195/2, 196, 197, 198, 199, 206/3 und teilweise das Flurstück 200 („Kleinfelder Graben“) der Flur 1, Gemarkung Schönberg, Bauhof und wird wie folgt begrenzt:
- im Nordwesten: durch den landwirtschaftlichen Weg und den angrenzenden
landwirtschaftlichen Betrieb Maurinehof OHG
- im Nordosten: durch die Lübecker Straße
- im Osten: durch die Lübecker Straße,
- im Südosten: durch die Gewerbebetriebe Bosch Service Lau Gmbh&Co.KG
(Fahrzeuglackiererei), HaGe Großhändler für landwirtschaftliche Erzeugnisse und RaTi Raumausstatter& Tischler GmbH,
- im Südwesten: durch landwirtschaftliche Flächen,
- im Westen: durch landwirtschaftliche Flächen.
2. Die Planungsziele bestehen in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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985,7 kB
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