Beschlussvorlage - 4/1368/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat am heutigen Tag den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Der Plangeltungsbereich befindet sich in Ortsrandlage der Stadt Schönberg zwischen bereits vorhandenen gewerblichen Nutzungen. Es handelt sich um eine Flächenarrondierung und entspricht dem sparsamen Umgang mit Grund und Boden und nimmt Flächen in Anspruch, die sich zwischen gewerblichen Nutzungen befinden und somit eine Inanspruchnahme von unberührten Außenbereichsflächen verhindert wird. Aufgrund der vorhandenen Flächenspezifik - die Flächen dienen bereits jetzt bei Starkregenereignissen als Überflutungsfläche und zur Aufnahme von Oberflächenwasser - ist eine Nutzung als Retentionsfläche und zugleich als Standort für PV-Freiflächenanlagen vorgesehen. Der Niederungsbereich um das Gewässer II. Ordnung soll als Überflutungsfläche beibehalten werden. Maßgeblich für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist das Ziel der Gemeinde, keine hochwertigen Flächen für gewerbliche Ansiedlungen für PV-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen. Diese Flächen sollen insbesondere für Betriebe im produzierenden und verarbeitenden Gewerbe vorgehalten werden.

Das Planungsziel besteht in der Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Gemäß § 14 BauGB kann die Stadt bei Vorliegen eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan eine Veränderungssperre erlassen, um die beabsichtigte Planung und ihre Planungsziele im Aufstellungsgebiet des Bebauungsplanes zu sichern.

Erforderlich für eine Veränderungssperre sind hinreichend konkrete Planungsabsichten der Stadt. Diese liegen mit der Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen und der Sicherung von Retentionsflächen vor.

Derzeit liegt eine den Planungszielen entgegenstehende Bauvoranfrage vor. Dies entspricht nicht den städtebaulichen Entwicklungsabsichten der Stadt und es besteht ein konkretes Sicherungsbedürfnis und somit das Erfordernis zum Erlass einer Veränderungssperre.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt die Satzung der Stadt Schönberg über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 25 „Photovoltaik-Freiflächenanlagen westlich der Lübecker Straße“.
  2. Die Satzung über die Veränderungssperre ist auszufertigen und bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

Ausgaben unter Produkt 51102

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