Beschlussvorlage - 4/1370/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes das Ziel verbunden, in der Gemeinde die nachhaltige städtebauliche Ordnung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten.

In der Sitzung der Gemeindevertretung am 08.04.2021 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 mit der Gebietsbezeichnung „Erweiterung Ortslage Elmenhorst“ gefasst.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 28 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst, die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu schaffen. Das Ziel der Planung besteht darin, eine brachliegende Fläche in eine neue Nutzung zu überführen und in diesem Zusammenhang neuen Wohnraum zu generieren.

 

Die vollständig vorliegenden Unterlagen des o. g. Vorentwurfs liegen in der Zeit vom 05. Juni 2023 bis einschließlich 07. Juli 2023 während der Dienststunden im Fachbereich IV Bauwesen des Amtes Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz für jede Person zur Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich sind gemäß § 4a Abs 4 BauGB der Inhalt der Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse des Amtes Klützer Winkel für den Zeitraum der Öffentlichkeitsbeteiligung eingestellt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

 

Im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird die Stadt Dassow unterrichtet und um Äußerung bis spätestens zum 07. Juli 2023 gebeten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Dassow hat zum Vorentwurf der Gemeinde Kalkhorst über den Bebauungsplan 28 „Erweiterung Ortslage Elmenhorst“ keine weiteren Anregungen oder Hinweise vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Keine

 

 

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Anlagen

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