Beschlussvorlage - 3/0165/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung der Straße im neuen Wohngebiet "Wohnpark Bünsdorfer Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Christoph Waack
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Verkehr, Umwelt und Ordnung der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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13.07.2023
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Gestoppt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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20.07.2023
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Sachverhalt
Gem. § 51 Abs. 1 Straßen-Wegegesetz M-V können Gemeinden den Straßen Namen geben. Die Namensgebung von Straßen ist eine ordnungsrechtliche Aufgabe. Sie dient im Interesse der Allgemeinheit der erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes und hat Bedeutung für das Meldewesen, die Polizei, die Post, die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Sobald diese Belange Bedeutung bekommen, hat die Gemeinde dem dadurch Rechnung zu tragen, dass sie den auf Ihrem Gemeindegebiet befindlichen Straßen Namen gibt. Bedeutung erlangt diese Straße, sobald sie für die Öffentlichkeit zugänglich ist.
Beschlussvorschlag
folgende Straße wird benannt:
Gemarkung: Schönberg
Flur: 001
Die Planstraßen A und B im B-Plan 014
Die komplette Straße (Planstraße A und B) im B-Plan Nr. 14.1 2.Teil erhält den Straßennamen: _______________
Der Name tritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Kraft.
Die Benennung wird in Gestalt einer Allgemeinverfügung ortsüblich bekannt gegeben.“
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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