Beschlussvorlage - 3/0166/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Mannschaftstransportwagen (MTW) der FF Schönberg (Ford Transit, Baujahr 2004) hat seit Mai 2023 keine gültige TÜV-Plakette mehr. Um die Hauptuntersuchung bestehen zu können, müssten die erheblichen Rostbeschädigungen der Karosserie beseitigt werden. Hierzu wurden Angebote für die Reparatur sowie für eine Ersatzbeschaffung eingeholt.

 

Restwert des MTW lt. Anlagenbuchhaltung ca. 660,- €

 

1. Reparatur

 

  • Reparatur Firma Bosch Service Lau inkl. Lackierarbeiten ca. 16.000,- €
  • Reparatur Firma Autoservice Calm ca. 10.000,- €

 

Finanzierung:

Die Reparaturkosten können aus dem Budget 2023 der Feuerwehr sichergestellt werden.

 

2. Ersatzbeschaffung in 2023 oder 2024

Hierzu hat die Feuerwehr Schönberg Infoangebote von unterschiedlichen Fahrzeugherstellern eingeholt (siehe Anhang).

 

Bei einer Ersatzbeschaffung des MTW würde sich nach Aussage des GWF der Förderverein der Feuerwehr mit einer Summe in Höhe von 12.000,- € beteiligen.

 

Finanzierung Ersatzbeschaffung 2023:

Die Finanzierung müsste durch einen Nachtragshaushalt oder aber durch Mittelverschiebung aus anderen Bereichen z.B. Bau, Schule etc. sichergestellt werden.

 

Finanzierung Ersatzbeschaffung 2024:

Kein Nachtragshaushalt oder Mittelverschiebung aus anderen Bereichen notwendig, da hier die Mittel für das LF 10 zur Verfügung stehen. Begründung: Bei einer Beteiligung an der Landesbeschaffung wird nach heutigen Kenntnissen die Auslieferung des Fahrzeuges nicht vor 2026 erfolgen, weshalb die Mittel für die Ersatzbeschaffung LF10 in 2026 neu eingestellt werden müssen. (Kreditermächtigung sind maximal 2 Jahre gültig und nicht Projekt gebunden)

  

 

Mögliche Fragen:

1. Wozu wird der MTW benötigt?

 

  • Transport von Einsatzmaterialien zur Kreisfeuerwehrzentrale Warin
  • Personentransport bei Lehrgängen an der Landesfeuerwehrschule
  • Im Bereich Jugendfeuerwehr: Transport zu Wettkämpfen, Ausbildungsfahrten etc.

 

2. Warum nicht im Brandschutzbedarfsplan (BSBP), trotzdem sinnvoll?

Ein MTW ist nur im BSBP gefordert, wenn dieser benötigt wird, um die gesetzliche Mindestanforderung den sog. Gruppengleichwert (9 Einsatzkräfte an Einsatzstelle) zu erhalten. Als Beispiel sind hier kleine Gemeinden wie Menzendorf oder Grieben zu nennen.

Die Feuerwehr Schönberg ist aufgrund ihrer Fahrzeugausstattung nicht auf einen MTW angewiesen, um den Gruppengleichwert zu erreichen, weshalb der MTW bei keiner der großen Feuerwehren (Schönberg, Herrnburg, Dassow, Selmsdorf) im BSBP enthalten ist.

 

Dennoch wird das Vorhalten eines MTW aufgrund der o.g. Aufgaben, auch seitens der Brandschutzdienststelle, als sinnvoll erachtet.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung fasst den Grundsatzbeschluss

 

1. zur Reparatur des MTW oder

 

2. zur Ersatzbeschaffung des MTW in 2023 oder 2024 und genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

a) 50.000,- €

b) 67.000,- €.

 

Die Durchführung des Vergabeverfahrens einschließlich der Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert, die Zuschlagserteilung obliegt dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

Bis 67.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Nein

Kreditaufnahme

Bis 67.000,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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