Informationsvorlage - 6/0763/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Finanzbericht wird jeweils zum 30.06. bzw. 30.09. eines Jahres erstellt und dient zur Information der Gemeindevertretung über den Stand der Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnung der Gemeinde.

 

Die Informationsvorlage dient zum Nachweis der nachgekommenen Berichtspflicht gegenüber der Gemeindevertretung gemäß § 20 GemHVO-Doppik.

 

Der Finanzbericht ist zusätzlich an die sachkundigen Einwohner des Finanzausschusses zur Kenntnis übergeben/übersandt.

 

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Anlagen

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