Beschlussvorlage - 4/1393/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Selmsdorf hatte für den Feuerwehrneubau in 2022 einen Antrag auf Sonderbedarf beim zuständigen Innenministerium gestellt.

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens im Frühjahr diesen Jahres hat das Innenministerium mit Schreiben vom 18.04.2023 der Gemeinde Selmsdorf keine Förderung in Aussicht gestellt und eine Absage erteilt. Daraufhin hat der Bürgermeister, Herr Kreft, den Innenminister, Herrn Pegel, nochmals kontaktiert. Im Ergebnis wurde entschieden, einen neuen Förderantrag einzureichen, auch unter dem Gesichtspunkt der Bereitstellung weiterer Sonderbedarfsmittel für Feuerwehren. Der Antrag wurde daraufhin erneut beim Innenministerium eingereicht.

 

Am 03.07.2023 hat nun das Innenministerium eine Information zur Behandlung von Anträgen auf Sonderbedarfszuweisungen in den Umlauf gebracht.

Hier heißt es: „…die SBZ setzt voraus, dass der Haushalt wirtschaftlich und sparsam geführt wird und alle Einnahme- und Ertragsquellen in zumutbarem Umfang ausgeschöpft werden sowie der Haushaltsausgleich nicht möglich ist oder die Eigenanteile für dringende Investitionen aus eigener Kraft nicht aufgebracht werden können.“

Der Haushalt der Gemeinde Selmsdorf ist ausgeglichen, die Gemeinde ist im Rubikon grün. Die Sonderbedarfszuweisungen werden in erster Linie für Gemeinden /Städte mit einem gefährdeten Haushalt ausgegeben.

Nach den Bewertungskriterien erhält das Vorhaben lediglich die 15 Mindestpunkte.

 

Zudem erfolgt eine Neuerung in der Handhabung zur Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn insoweit, dass Anträge zum förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erst nach abgeschlossenem Auswahlverfahren angenommen werden.

 

Dieses wird im kommenden Jahr ca. April/ Mai 2024 der Fall sein.

 

Demzufolge wäre die Fortführung der Maßnahme zum Neubau der Feuerwehr unter Beachtung der Förderbedingungen erst im kommenden Frühjahr nach Auswahlverfahren möglich, unter Berücksichtigung der Vergabeverfahren der Baustart somit Herbst 2024.

 

Der derzeitige Stand zum Vorhaben ist, dass die Erteilung der Baugenehmigung durch den Landkreis bevorsteht, sodass die Lose zu den Gewerken direkt im Anschluss ausgeschrieben werden könnten.

 

Bei Abwarten auf Förderung fallen weitere Mehrkosten an.

Es muss mit den beauftragten Planern die Verschiebung der Maßnahme abgestimmt werden.

  

Die bereits laufende vorbereitende Maßnahme zur Geländeregulierung erfordert die Sicherung des Grundstücks durch einen Bauzaun, dessen Vorhaltekosten bis zum Ende der Gesamtbaumaßnahme anfallen.

Bei einem aufgeschobenen Baustart ist zudem üblicherweise mit einer etwaigen Baukostensteigerung von min. 5% jährlich zu rechnen.

 

Unter Betrachtung der bisherigen Kommunikation, haushaltsrechtlichen Gegebenheiten und Auswahlkriterien des Ministeriums ist die Aussicht auf Fördermittel nur gering bis gar nicht.

 

Die Gemeinde Selmsdorf hat somit über den Fortgang des Bauvorhabens zu entscheiden.

 

Information zu den Kosten:

Kosten lt. Kostenberechnung vom 13.03.2023       5.225.109,88 €

Bei max. Förderung:                                               2.342.359,73 €

Eigenanteil der Gemeinde:                                     2.882.750,15 €

 

In 2023 im HH eingestellt:   1.813.560,17 €

Davon in 2023 noch verfügbar: 1.670.934.91 €

Mit der Beauftragung der Arbeiten zur Geländemodelierung inkl. der Ausbildung des Anschlusses zum Nachbargrundstück sind in 2023 bisher vertraglich ca. 430.000,- € gebunden.

 

Im DHH 2024/25 sind dann weitere Mittel bereitzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

A.

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt den Fortgang zum Neubau des Feuerwehrgebäudes ohne Fördermittel. Der bestehende Antrag beim Innenministerium wird zurückgezogen.

 

B.

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt den bestehenden Förderantrag für den Neubau des Feuerwehrgebäudes aufrechtzuerhalten. Bis zum Entscheid wird die Baustelle ruhen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

5.225.109,88 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

12600-096-126

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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