Informationsvorlage - 4/1397/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Information über die Ablehnung der Maßnahme „Renaturierung Palinger Bach“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Silvana Koch
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Information OHNE Beratung
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21.09.2023
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Erledigt
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Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Lüdersdorf
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Information OHNE Beratung
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08.08.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Information OHNE Beratung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Der Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ plante im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Gemeinde Lüdersdorf die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Palinger Baches auf der Grundlage des erstellten Konzeptes, um zum einem die Verbesserung des Hochwasserschutzes in den Ortslagen Herrnburg und Palingen sowie die Umsetzung der WRRL-Maßnahme STEP-3000_M01 –„Optimierung von Querbauwerken, Herstellung von Sohlanschlüssen und Rückbau/Umbau von Staubauwerken“ zu erreichen. Diese Maßnahme war im Prioritätenkonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern gelistet.
Mit Schreiben der unteren Wasserbehörde vom 28.03.2023 wurde der Antrag des Wasser- und Bodenverbandes „Stepenitz-Maurine“ auf Planfeststellung zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Palinger Bach gemäß §§ 67, 68 WHG abgelehnt. Als Gründe sind zu benennen:
- Die fehlenden Zustimmungen von Eigentümern, deren Grundstücke für die Umsetzung der Maßnahme beansprucht werden würde.
- Von der unteren Naturschutzbehörde der Hansestadt Lübeck geforderte Unterlagen im Planfeststellungsverfahren (FFH-Vorprüfung zum FFH-Gebiet DE 2130-322 „Herrnburger Binnendüne“) konnten durch den Vorhabenträger nicht erbracht werden. Dies hätte bereits im förderfähigen Konzept (Phase 1 bis 4) berücksichtigt werden müssen. Ferner wird die Notwendigkeit eines weiteren Gutachtens für das FFH-Gebiet Herrnburger Binnendüne durch den WBV nicht nur finanziell in Frage gestellt, sondern auch weil es mit geringstem Abstand von etwa 500 m zum Vorhaben außerhalb der Prüfpflicht liegt.
- Einzelbetrachtung der Durchlässe BW1, BW2, BW5 und BW6 durch die untere Wasserbehörde und keine Betrachtung der Gesamtmaßnahme auf einer Fließstrecke von 4,5 km mit dem Ergebnis der Feststellung der Nichtförderfähigkeit der o.g. Bauwerke ist für die Gesamtmaßnahme kontraproduktiv.
- Androhung einer Klage gegen die Plangenehmigung von einer Interessegemeinschaft aus der Gemeinde Lüdersdorf.
Der WBV und der BUND beklagen die Nichtdurchführung der Maßnahme und unterstützen diese weiterhin. Der WBV ist hier gerne weiterhin beratend tätig und rät der Gemeinde, sich einen neuen Vorhabenträger zu suchen, der auf die vorhandene Planung aufsetzt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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173,7 kB
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2
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öffentlich
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954,6 kB
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3
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öffentlich
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618 kB
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