Informationsvorlage - 6/0761/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Finanzbericht wird jeweils zum 30.06. bzw. 30.09. eines Jahres erstellt und dient zur Information des Amtsausschusses über den Stand der Resultate der Ergebnis- und Finanzrechnung des Amtes Schönberger Land.

 

 

Der Finanzbericht wurde an alle Mitglieder des Amtsausschusses im vorab zur Kenntnis übergeben/übersandt.

 

Für die digital arbeitenden Amtsausschussmitglieder ist der Finanzbericht dem Protokoll der Sitzung des Amtsausschusses vom 30.06.2023 beigefügt. Für alle weiteren Amtsausschussmitgliedern ist der Finanzbericht am 11.07.2023 in Papier versendet.

 

Die Informationsvorlage dient zum Nachweis der nachgekommenen Berichtspflicht gegenüber dem Amtsausschuss gemäß § 20 GemHVO-Doppik.

 

 

 

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Anlagen

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