Beschlussvorlage - 2/0374/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Erstwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.

 

Die Gemeinde Lüdersdorf erhebt bereits seit dem Jahr 2005 Zweitwohnungssteuern. Die Satzung wurde im Jahr 2006 zuletzt angepasst, sodass nunmehr eine neue Satzung über die Erhebung von Zweitwohnungssteuern zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt.

 

Diverse Anpassungen sind in der Synopse beider Satzungen ersichtlich.

 

Zudem beträgt der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer derzeit 10 % und könnte ggf. ebenfalls angepasst werden.

Bei den umliegenden Gemeinden liegt der Steuersatz zwischen 10 % und 20 %.

Schönberg   10 %

Dassow   10 %

Schlagsdorf   10 %

Boltenhagen   15 %

Kalkhorst   je nach Ortsteil 10 % oder 20 %

Kühlungsborn   20 %

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Lüdersdorf.

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Finanz. Auswirkung

  • Mehreinnahmen durch die Erhebung als Jahressteuer, sofern die Zweitwohnung über 2 Monate genutzt wird
  • ggf. Mehreinnahmen durch Anpassung des Steuersatzes

 

 

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Anlagen

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