Beschlussvorlage - 2/0377/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Menzendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Katharina Kunde
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Gemeinde Menzendorf
|
Vorberatung
|
|
|
29.08.2023
| |||
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Menzendorf
|
Entscheidung
|
|
|
29.08.2023
|
Sachverhalt
Die Zweitwohnungssteuer ist als Aufwandsteuer eine Steuer auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die in der Verwendung des Einkommens für den persönlichen Lebensbedarf zum Ausdruck kommt. Das Innehaben einer weiteren Wohnung für den persönlichen Lebensbedarf (Zweitwohnung) neben der Erstwohnung ist ein besonderer Aufwand, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt.
Die Gemeinde Menzendorf erhebt bereits seit dem Jahr 2008 Zweitwohnungssteuern. Die Satzung wurde seitdem nicht mehr angepasst, sodass nunmehr eine neue Satzung über die Erhebung von Zweitwohnungssteuern zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt.
Diverse Anpassungen sind in der Synopse beider Satzungen ersichtlich.
Zudem beträgt der Steuersatz für die Zweitwohnungssteuer derzeit 10 % und könnte ggf. ebenfalls angepasst werden.
Bei den umliegenden Gemeinden liegt der Steuersatz zwischen 10 % und 20 %.
Schönberg 10 %
Dassow 10 %
Lüdersdorf 10 %
Schlagsdorf 10 %
Boltenhagen 15 %
Kalkhorst je nach Ortsteil 10 % oder 20 %
Kühlungsborn 20 %
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
512,3 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
547,8 kB
|
