Beschlussvorlage - 2/0381/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf für das Jahr 2022 und Entlastung der Bürgermeisterin
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Anne Rohmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Menzendorf
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Vorberatung
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29.08.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Menzendorf
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Entscheidung
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29.08.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 60 Abs. 1 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung der Bürgermeisterin gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 114.165,91 €, in erster Linie bedingt durch den Vortrag des negativen Jahresergebnisses 2021 (T€ 94,6) und im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 17,6). Die Deckung vorgenannter Überschreitungen erfolgt durch Minderausgaben bzw. Mehreinnahmen. Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.
Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.08.2023 die Entlastung der Bürgermeisterin empfohlen.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung Menzendorf beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Menzendorf zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 17.07.2023.
Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 31.128,99 € wird in das Haushaltsfolgejahr übertragen. Unter Berücksichtigung des Ergebnisvortrages aus dem Haushaltsvorjahr reduziert sich der vorzutragende Fehlbetrag 2023 auf 827.558,87 €.
Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 114.165,91 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch verfügbare Haushaltsmittel aus Minderausausgaben/Mehreinnahmen.
2. Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2022.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,2 MB
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400 kB
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