Beschlussvorlage - 4/1413/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Dassow über die 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Schlossbereich - Wiesenkamp" im Ortsteil Pötenitz - Beschluss über die Abwägung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Gesa Kortas-Holzerland
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnen und Bauen der Stadt Dassow
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Vorberatung
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31.08.2023
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Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss für das Verfahren zur 5. Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 28.07.2020 gefasst. Das Verfahren wurde als zweistufiges Verfahren durchgeführt.
Am 20.10.2020 hat die Stadtvertretung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beschlossen. Die öffentliche Auslegung fand vom 07.12.2020 bis einschließlich 01.02.2021. Mit Schreiben vom 07./08.12.2020 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Am 05.04.2022 hat die Stadtvertretung die Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Die öffentliche Auslegung war vom 09.05.2022 bis einschließlich 14.06.2022. Mit Schreiben vom 10.05.2022 wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Die eingegangenen Stellungnahmen und die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 (Abwägungsdokumentation) beigefügt. Die Abwägungsvorschläge sind durch die Stadtvertretung zu beraten und zu entscheiden.
Auf Grund der Stellungnahmen der Denkmalbehörden (Landkreis NWM sowie LA für Kultur und Denkmalpflege MV) wurden in Abstimmung mit den Behörden und dem Grundstückseigentümer insbesondere geändert:
− Einführung von Baulinien Anstatt Baugrenzen im Bereich des Wirtschaftshof,
− Festsetzungen zu Stellplätzen im Bereich des Wirtschaftshofs,
− Festlegungen zu den Müllstandorten in der Schlossallee,
− Festlegungen zu den Terrassen im Bereich der Schlossallee und dem Wirtschaftshof,
− Festlegung auf Einzelhausbebauung im Ferienhausgebiet,
− Zuordnung der Bebauung zu den jeweiligen Sondergebieten im Bereich der alten Gärtnerei.
Auf Grund der Stellungnahme der Umweltbehörde u.a. wurde geändert:
− in der Bilanzierung wurde entsprechend HzE 2018 die Wertigkeit der Biotoptypen von Stufe 2 auf Stufe 3 konsequent angewandt,
− die Eingriffsbilanz wird um die Darstellung der Waldumwandlung zugunsten der Wiederherstellung der denkmalgeschützten Parkanlage ergänzt, so dass diese nun für beide Waldumwandlungsverfahren (zugunsten der Parkanlage und zugunsten der Bebauung) dargestellt ist,
− innerhalb des Sondergebietes „SO FH“ wurden im Südosten die straßen- und grabenbegleitenden Weiden sowie weitere Pflanzgebote festgesetzt,
− neu erstellt wurde ein gutachterlicher Nachweis zum Einleiten des Oberflächenwassers im Uhlenbruch, verbunden damit sind zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Amphibienbestandes.
Als weitere redaktionelle Änderungen an der Planung wurde u.a. vorgenommen:
− Darstellung der Sichtdreiecke
− für das Müllfahrzeug wurde auf dem südwestlichen Parkplatz eine kreisförmige Erschließung integriert
Stellungnahmen der Öffentlichkeit bezogen sich u.a. auf:
− den zu beachtenden Schutzstatus von Einzelbäumen,
− die Wegeführung durch das angrenzende Naturschutzgebiet,
− das Parkverhalten im Strandweg sowie dem Wunsch nach einem Bauverbot für Ferienhäuser.
Die Planunterlagen sind um die Ergebnisse der Abwägung zu ergänzen. Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer inhaltlichen Änderung der Planunterlagen und somit zu keiner erneuten Auslegung der Planunterlagen. Es erfolgen im Teil-B Text keine wesentlichen Ergänzungen. Die Begründung wird entsprechend der Abwägungsentscheidung fortgeschrieben und ergänzt.
Ableitung aus dem Flächennutzungsplan:
Bebauungspläne müssen sich aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB). Im Zusammenhang mit der 5.Änderung mit Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 2 „Schlossbereich – Wiesenkamp“ wurde seitens des Landkreises Nordwest-Mecklenburg eine Änderung des FNP gefordert, da Ausweisungen der verbindlichen Bauleitplanung insbesondere im Bereich der denkmalgeschützten Parkanlage sich nicht aus den Vorgaben des FNP ableiten ließen. Der FNP wurde in der Zwischenzeit im Parallelverfahren zur 5.Änderung des BP 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ geändert (§ 8 Abs.3 BauGB). Der Feststellungsbeschluss wurde am 11.07.2023 von der Stadtvertretung gefasst.
Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die Abwägung zu den im Rahmen der 5.Änderung des BP 2 „Schlossbereich - Wiesenkamp“ eingegangenen Stellungnahmen. Die Abwägungsvorschläge und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Dassow zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mitzuteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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