Beschlussvorlage - 4/1422/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Für die Grundschule Schönberg (Liegenschaft: Amtsstraße 2) wurde durch den Landkreis Nordwestmecklenburg als zuständige Brandschutzbehörde am 31.05.2023 eine Brandverhütungssschau durchgeführt. Zwischenzeitlich liegt der Ergebnisbefundschein dazu vor und ist zur Einsichtnahme der Anlage beigefügt.

 

Aus diesem geht unter anderen hervor, dass der zweite bauliche Rettungsweg für die Gebäude mit Obergeschoss nicht zur Verfügung steht.

Aufgrund der derzeitigen Art und Nutzung der Gebäude (Sonderbau Schule) kann somit eine schnelle Rettung nicht erfolgen und es wurde für die Obergeschosse eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen.

 

Für die weitere Nutzung als Schulgebäude ist es daher erforderlich, in Zusammenarbeit mit der Stadt und einem Fachplaner für Brandschutz, ein Brandschutzkonzept zu erstellen, um eine Lösung für die Rettungswegeführung zu finden.

Dabei ist die zukünftige Nutzungsart der Gebäude entscheidend. 

Beide Gebäude (Hauptgebäude – gelb und Nebengebäude – Backstein) sind Baudenkmäler die auf der aktuellen Denkmalliste des Landkreises NWM eingetragen und somit insbesondere die §§ 6-9 DschG MV zu beachten sind.

 

Neben dem zu erstellenden Brandschutzkonzept sind u.a. weitere Instandsetzungs-maßnahmen notwendig.

Die Ertüchtigung der Heizung ist unumgänglich. Diese ist nunmehr 32 Jahre alt, versorgt alle Gebäude der Liegenschaft Amtsstraße 2. Die Heizung ist in einem desolaten irreparablen Zustand, da es keine Ersatzteile mehr für diese Anlage zu erwerben gibt.

Zudem ist eine neue Hausalarmanlage erforderlich, um die Nutzer des Gebäudes bei Gefahren zu warnen.

Weitere kleinere Maßnahmen werden im Rahmen der Gebäudeunterhaltung ausgeführt.

 

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Beschlussvorschlag

1. Die Stadtvertretung Schönberg begrüßt die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nach Beratung zur zukünftigen Nutzung der Liegenschaft. Entsprechende Haushaltsmittel werden in den Nachtragshaushalt 2023 eingestellt.

 

2. Die Stadtvertretung Schönberg beschließt für die Liegenschaft Amtsstraße 2 den Einbau einer neuen Heizungsanlage. Entsprechende Mittel sind über den Nachtragshaushalt 2023 einzustellen. Die Durchführung der Vergabeverfahren für Planung und Durchführung einschließlich Zuschlagsentscheidung wird an das Amt delegiert. Die Zuschlagserteilung erfolgt entsprechend der Hauptsatzung, durch den Bürgermeister und seinen Stellvertreter.

 

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Finanz. Auswirkung

Mittel sind im Nachtragshaushalt 2023 angemeldet

 

 

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Anlagen

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