Beschlussvorlage - 4/1423/2023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Mit dem Wärmeplanungsgesetz erarbeitet der Bund derzeit eine gesetzliche Grundlage zur

Durchführung der Wärmeplanung als Pflichtaufgabe. Mit der Wärmeplanung sollen die vorhandenen Potenziale für eine Dekarbonisierung der Wärmeversorgung identifiziert und unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit verlässlich realisiert werden. Sie soll eine effiziente und aufeinander abgestimmte Entwicklung der benötigten Energieinfrastrukturen auf lokaler und regionaler Ebene sicherstellen und Planungssicherheit für notwendige Investitionen der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien schaffen.

Gegenwärtig ist die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung eine freiwillige Aufgabe der

Gemeinden, die vom Bund gefördert wird. Bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 gilt eine erhöhte Förderquote von 90%. Finanzschwache Kommunen können bei Antragstellung bis zum 31.12.2023 sogar 100% der förderfähigen Gesamtausgaben als Zuschuss erhalten.

 

Die Erstellung der Wärmeplanung wird durch ein Planungsbüro ausgeführt.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt, die Aufgaben, hier Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung, gem. § 127 Abs. 4 KV M-V an das Amt zu übertragen.

Die Kosten werden je Einwohner berechnet bzw. umgelegt, diese betragen 0,45 €/ Einw. (10 %).

Gemeinden die bereits eine Machbarkeitsstudie zur Energie und Wärmeplanung erstellt haben, bei denen wird diese berücksichtigt und eingearbeitet.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

Loading...