Beschlussvorlage - 2/0394/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Lage in den Tierheimen ist angespannt, da sie ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Um die Tierheime zu entlasten, ist es erforderlich die Anzahl der dort untergebrachten Hunde zu senken.

Hierbei ist entscheidend zukünftige Hundehalter davon zu überzeugen, einen Hund aus dem Tierheim eines Tierschutzvereins aufzunehmen, statt einen Welpen zu erwerben.

Aus diesem Grund wird angeregt, dass die Kommunen ganz oder für einen gewissen Zeitraum auf die Hundesteuer verzichten, wenn ein Hund aus dem Tierheim eines Tierschutzvereins aufgenommen wird.

Zudem könnte die Steuerbefreiung einen Beitrag leisten, den illegalen Handel mit Hunden einzudämmen.

 

Auch der Städte- und Gemeindetag von Mecklenburg-Vorpommern hat sich bereits mit der Problematik befasst. In Neubrandenburg wird eine Befreiung von der Hundesteuer für ein Jahr gewährt, in Schwerin sogar für drei Jahre. In Greifswald hingegen sind Hunde, die von einem eingetragenen Tierschutzverein übernommen wurden ein Leben lang steuerbefreit.

 

Ferner wird auf den Artikel in der Ostsee-Zeitung vom 17.08.2023 verwiesen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Lüdersdorf über die Erhebung einer Hundesteuer.

Die Befreiung von der Hundesteuer wird für Hunde, die aus einem Tierheim eines eingetragenen Tierschutzvereins übernommen werden auf unbestimmte Zeit gewährt /        für … Jahr(e) gewährt.

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Finanz. Auswirkung

Mindereinnahmen bei den Hundesteuern

 

 

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Anlagen

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