Beschlussvorlage - 2/0384/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Entscheidung
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12.09.2023
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Sachverhalt
In dem Zeitraum 29.06.2023 - 04.07.2023 sind drei Geldspenden für das Dorffest Harkensee-Barendorf eingegangen. Die Summe i.H.v. 300,00 € setzt sich wie folgt zusammen:
- Maximilian Karl Jahn: 100,00€
- Felix Jaehn: 100,00€
- Dirk Schroeter: 100,00€
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen. Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung trifft die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung zur Annahme unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Abs. 3.
Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.
