Beschlussvorlage - 2/0384/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In dem Zeitraum 29.06.2023 - 04.07.2023 sind drei Geldspenden für das Dorffest Harkensee-Barendorf eingegangen. Die Summe i.H.v. 300,00 € setzt sich wie folgt zusammen:

  • Maximilian Karl Jahn: 100,00€
  • Felix Jaehn:               100,00€
  • Dirk Schroeter:           100,00€

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

 

Nach § 6 Absatz 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen. Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung trifft die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung zur Annahme unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Abs. 3.

 

Die aufgeführte Spende fällt somit in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die Spenden i.H.v. 300,00 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

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