Beschlussvorlage - 2/0375/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Schönberg für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Schönberg zum

31. Dezember 2020 in seiner Sitzung am 10.07.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.07.2023 die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2020 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen von insgesamt 1.099.799,29 €.

Diese gründen im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 43), im negativen Ergebnisvortrag (T€ 391), in den Aufwendungen zur Refinanzierung der nicht förderfähigen Kosten zur städtebaulichen Erschließungsmaßnahme „Am Markt u. anliegende Straßen“ (T€ 65) und aufgrund der aufwandswirksamen Vermögensabgänge im Zusammenhang mit der Aktivierung der Baumaßnahme „LW Rupensdorf-Lockwisch“ (T€ 93,2) und „Schulsporthalle Dassower Straße“ (T€ 40).

Darüber hinaus kommt es im investiven Bereich zu wesentlichen Planabweichungen aufgrund des per Erklärung übernommenen Kofinanzierungsanteils für die Fördermaßnahme „Neubau KiTa Regenbogen“ (T€ 400).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

 

Für das Haushaltsjahr 2020 weist die Stadt Schönberg ein Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen i. H. v. 8.929,99 € aus. Eine Entnahme aus der Kapitalrücklage gem. § 18 (4) GemHVO wurde nicht notwendig.

 

Die Stadt Schönberg verfügt zum 31.12.2020 über liquide Mittel i. H. v. 1.887.504,24 €.

 

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schönberg zum 31. Dezember 2020 i. d. F. vom 12.06.2023.

 

Der ausgewiesene Jahresüberschuss i. H. v. 8.929,99 € wird, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Vorjahren, ins Haushaltsfolgejahr übertragen. Der Ergebnisvortrag 2021 saldiert sich damit auf 1.133.162,58 €.

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 1.099.799,29 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag (gesonderte Abstimmung)

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2020.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

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Anlagen

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