Beschlussvorlage - 2/0380/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Rebekka Hesse
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Die Klasse 8a der Schule Schönberg hat für die Tombola ihres Sommerfestes von Frau Ulrike Säcker, Inhaberin der Firma "Cityschuh" in Schönberg, eine Tasche mit einem Wert von 30,00€ sowie einen Gutschein i.H.v 15,00€ gespendet bekommen.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, ja nach Höhe die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.
Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
00,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
00000-00 |
Beiträge |
00,00 € |
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