Beschlussvorlage - 2/0380/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

  Die Klasse 8a der Schule Schönberg hat für die Tombola ihres Sommerfestes von Frau Ulrike Säcker, Inhaberin der Firma "Cityschuh" in Schönberg, eine Tasche mit einem Wert von 30,00€ sowie einen Gutschein i.H.v 15,00€ gespendet bekommen. 

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spenden, ja nach Höhe die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Gemäß § 8 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg vom 02.01.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 0,00 € - 1.000,00 € zu treffen.

Die aufgeführte Spende fällt in den Entscheidungsbereich des Hauptausschusses.

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Beschlussvorschlag

  Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die Spende von Frau Ulrike Säcker, Firma "Cityschuh", i.H.v. insgesamt 45,00 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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