Beschlussvorlage - 2/0376/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Stadt Dassow für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Stadtvertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2021 in seiner Sitzung am 05.07.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und in seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Stadtvertretung gesondert über die Entlastung der Bürgermeisterin zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung der Bürgermeisterin durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.07.2023 die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2021 empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 793.698,55 €. Diese bestehen im Wesentlichen im Bereich der laufenden Abschreibungen (T€ 249), in der zum Plan abweichenden Verbuchung (anderes Produktsachkonto nach Maßgabe statistisches Landesamt) der Kommanditbeteiligung am Bürgerwindpark Schönberg (T€ 60), die Nacherfassung der Kostenbeteiligung an der Herstellung des Parkplatzes Rosenhagen (T€ 205,5) gem. Erschließungsvertrag (war bisher mit Erstattungsanspruch Herstellung Erschließungsstraße Rosenhagen (T€ 51,6) und Kaufpreisforderung (T€ 153,9) an die LGE M-V GmbH vollständig aufgerechnet) sowie aufgrund der planabweichenden Verbuchung der Auskehrung einer Zuweisung des Landes zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für kommunale Wohnungswirtschaft an die Grundstücksgesellschaft der Stadt Dassow (T€ 200).

Die Deckung der Haushaltsüberschreitungen erfolgt vollständig durch noch verfügbare Mittel aus Minderausgaben bzw. durch Mehreinnahmen. Die Übersicht zu den HH-Überschreitungen und verfügbaren Mitteln ist als Anlage beigefügt.

 

Die Notwendigkeit vorgenannter Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Stadtvertretung anerkannt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

1. Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Dassow zum 31. Dezember 2021 i. d. F. vom 20.06.2023.

 

Im Haushaltsjahr 2021 wurde ein Jahresfehlbetrag vor Veränderung der Rücklagen in Höhe von 746.737,30 € erwirtschaftet. Nach Auflösung der in 2019 gebildeten Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich (T€ 888,2) und der Entnahme aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage (T€ 13,8) saldiert sich das Jahresergebnis 2021 auf 155.215,40 €.

Der Ergebnisvortrag nach 2022 beträgt, unter Berücksichtigung der Vorträge aus Haushaltsvorjahren, 2.305.835,10 €.

 

Die Stadt Dassow verfügt zum 31.12.2021 über liquide Mittel i. H. v. 4.769.121,40 € (Forderungen ggü. dem Amt aus dem gemeinsamen Zahlungsmittelbestand).

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 793.698,55 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Die Deckung erfolgt durch noch verfügbare Mittel bzw. Mehreinnahmen in gesamter Höhe.

 

 

2. Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Entlastung der Bürgermeisterin für das Jahr 2021.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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Anlagen

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