Beschlussvorlage - 2/0395/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 In den Monaten April, Juni, Juli und August 2023 sind für das Dassower Heimat- und Vereinsfest Geldspenden mit einer Gesamtsumme von 4.880,02 € von Bürgern und Firmen eingegangen. Eine Aufstellung ist beigefügt.

Gemäß § 44 Abs.4 der Kommunalverfassung M-V hat über die Spende, je nach Höhe, die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Dassow vom 21.04.2020 entscheidet über Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt die Entscheidung für Beträge von 100,00 € - 1.000,00 € zu treffen. Nach § 11 Abs. 1 der Hauptsatzung trifft die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Entscheidung zur Annahme unterhalb der Wertgrenzen des § 6 Abs. 3.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt, die aufgeführten Spenden in einer Gesamthöhe von 4.880,02 € anzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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Anlagen

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