Beschlussvorlage - 3/0170/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung Aufwandsentschädigung Jugendwart/in Feuerwehr Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Sebastian Gutt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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12.09.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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26.09.2023
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Sachverhalt
Im Doppelhaushalt 2023/2024 wurden die Kosten für die Erhöhung der Aufwandsentschädigung der Jugendwartin der FF Dassow geplant und eingestellt. Die Jugendfeuerwehr der Stadt Dassow umfasst aktuell 44 Mitglieder. Die derzeitige Aufwandsentschädigung der Jugendwartin, Frau Brötzmann, beträgt 50,- € und sollte auf 75,- € pro Monat angehoben werden.
Nach § 5 der Verordnung über Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwiligen Feuerwehr und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntSchVO M-V) vom 28.11.2023 können Personen mit besonderen Aufgaben eine Aufwandsentschädigung in angemessener Höhe gezahlt werden.
Die Aufwandsentschädigungen werden gemäß § 4 der FwEntSchVO M-V durch Beschluss der Stadtvertretung festgesetzt.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
900,00 € |
900,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
900,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
00,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600 |
Beiträge |
00,00 € |
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