Informationsvorlage - 4/1417/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 02.08.2023 erteilt der Landkreis Nordwestmecklenburg – Untere Wasserbehörde dem Wasser- und Bodenverband „Stepenitz-Maurine“ als Vorthabenträger gemäß dessen Antrag vom 19.12.2022 auf Basis des §§ 67, 68 WHG die Plangenehmigung zur Renaturierung der Maurine als Gewässer II. Ordnung. Die Plangenehmigung wurde nunmehr durch den WBV dem Ingenieurbüro Möller aus GVM zur weiteren Bearbeitung übergeben. Die Stadt Schönberg sowie die Gemeinde Siemz-Niendorf sind von der Maßnahmenumsetzung betroffen. Die Renaturierungsmaßnahmen und -ziele sind in anliegendem Schreiben dargestellt. Die finanziellen Mittel für die Umsetzung der Maßnahme werden zu 90% vom StaLU und der Eigenanteil von 10% vom Land übernommen. 

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Anlagen

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