Beschlussvorlage - 4/1451/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Löschwasserzisterne in Petersberg und in Schönberg Obere Feldstraße
Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich IV
- Bearbeiter:
- Dorina Qualmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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05.10.2023
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Sachverhalt
Um die erforderliche Löschwasserversorgung in Petersberg und in der oberen Feldstraße sicherzustellen bedarf es weiterer baulicher Anlagen. Die Stadt Schönberg plant in Absprache mit der örtlichen Feuerwehr oberirdische faltbare Löschwasserzisternen zu errichten. Als Standorte werden folgende Flurstücke vorgesehen (Anlage):
Petersberg: Flurstück 14/2, Flur 2 (Eigentum der Gemeinde)
Obere Feldstraße: Flurstück 243, Flur 1, Gemarkung Bauhof (Eigentum Land Mecklenburg- Vorpommern – Anfrage an den Eigentümer wurde gestellt und wird bearbeitet)
An beiden Standorten befindet sich in ausreichender Nähe ein Hydrant, der nicht zur Direktentnahme bei Löscharbeiten geeignet ist aber zur Befüllung der Zisterne genutzt werden kann.
Für die Umsetzung der Maßnahme sind nach erster Kostenschätzung jeweils 60.000€ erforderlich. Das Förderprogramm ILERL M-V wurde hinsichtlich der Verbesserung von Löschwasserentnahmestellen ergänzt. Nach Mitteilung vom 20.09.2023 beträgt die Zuwendung 65% bis zu einem Höchstbetrag von 30.000€. Für die Zisterne in Petersberg ist demnach eine Förderung von maximal 30.000€ möglich. Die Obere Feldstraße fällt nicht in diese Förderung.
Der Förderantrag wurde zur Fristeinhaltung bereits entsprechend gestellt.
In der HHST 12600.096.65 ist ein Nachtrag von 120.000€ angemeldet.
Beschlussvorschlag
Die Stadt Schönberg bestätigt für die Errichtung von oberirdischen Löschwasserzisternen in Petersberg und in der Oberen Feldstraße in Schönberg die Standorte und fasst den Grundsatzbeschluss das Amt mit der Durchführung aller notwendigen Vergabeverfahren einschließlich Zuschlagsentscheidung zu beauftragen. Die Zuschlagserteilung erfolgt entsprechend der Hauptsatzung.
Zur Absicherung der Finanzierung der Maßnahme stellt die Stadt Schönberg die Haushaltsmittel im Nachtrag 2023 zur Verfügung.
Finanz. Auswirkung
GESAMTKOSTEN |
AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR |
AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL. |
ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL. |
120.000 € |
00,00 € |
00,00 € |
00,00 € |
FINANZIERUNG DURCH |
VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN |
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Eigenmittel |
90.000,00 € |
Im Ergebnishaushalt |
Ja / Nein |
Kreditaufnahme |
00,00 € |
Im Finanzhaushalt |
Ja / Nein |
Förderung |
30.000,00 € |
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Erträge |
00,00 € |
Produktsachkonto |
12600.096.65 |
Beiträge |
00,00 € |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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482,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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578 kB
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3
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(wie Dokument)
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3,5 MB
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