Beschlussvorlage - 4/1459/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat kurzfristig ein Förderprogramm ausgeschrieben mit dem Ziel, überjährige investive Projekte der Kommunen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu unterstützen.

Der Bund beteiligt sich mit zwischen 45 und 75 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Das Erreichen der Effizienzgebäude-Stufe 70 ist eine Mindestanforderung dieses Förderprogramm des SJK.

Im Projektaufruf wird ein Planungsstand entsprechend der Leistungsphase 3 (Entwurf) der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure für eine positive Bewertung empfohlen.

Der Start zum Projektaufruf vom Bund erfolgte am 19.06.2023. Abgabetermin der Projektskizze (Vorstudie zum Förderantrag) war der 15.09.2023. Nachreichungen, wie der Beschluss der Gemeinde, müssen bis zum 06.10.2023 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung vorliegen.

Für die Sporthalle Selmsdorf wurde bereits im September 2021 ein ingenieurtechnischer Beratungsbericht zur energetischen Betrachtung des Gebäudes erarbeitet und der Gemeinde vorgestellt. In dieser Betrachtung wird eine energetische Sanierung empfohlen.

Nach erfolgter Vorabsprache mit dem Bürgermeister ist durch einen sehr hohen Aufwand im Fachbereich IV mit Unterstützung eines Fachplaners in der kurzen Zeit annähernd ein Planungsstand eines Vorentwurfs der Sanierung unter der Kostenannahme von Vergleichsprojekten erreicht worden und eine fachlich fundierte Projektskizze erarbeitet worden.

In der Projektskizze sind die Gesamtkosten der Sanierung mit 2.181.000,00 € dargestellt.

Die beantragte Förderquote liegt auf Grundlage Rubikon für die Gemeinde Selmsdorf im Höchstfall bei 45 %. Somit belaufen sich die beantragten Fördermittel auf 981.450,00 €. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt 1.199.550,00 €.

Die Leistungen der geplanten Sanierung umfassen:

Dämmung bisher unsanierter Außenwände, Zusatzdämmung Hallendach, Austausch Fenster Sanitärbereich, LED-Beleuchtung, Installation Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung, Installation Sole/Wasser-Wärmepumpe mit Pufferspeicher, außenliegender Sonnenschutz, Herstellen Luftdichtheit, Installation Photovoltaikanlage, Herstellen Barrierefreiheit, Regenwasserrückhaltung.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Selmsdorf beschließt die Durchführung der Energetischen Sanierung der Sporthalle in Selmsdorf, bei einer möglichen Förderung bis zu 45 %.

Das Amt wird gebeten, die weiteren Schritte des Förderantrages zu bearbeiten und die Gemeinde bei einem positiven Bescheid zu informieren.

Notwendige Finanzmittel für Planung und Sanierung des Gebäudes sind als erforderliche Grundlage zum Förderantrag in den Haushalt 2024 und als Verpflichtungsermächtigung der Folgejahre aufzunehmen.

Es wird der Grundsatzbeschluss gefasst, die Vergabe aller Bauleistungen einschließlich der Zuschlagsentscheidung und Zuschlagserteilung an das Amt Schönberger Land zu delegieren.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

2.181.000,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

1.199.550,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

981.450,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

 

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