Beschlussvorlage - 2/0401/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt

Die Gemeindevertretung Selmsdorf hat den Grundsatzbeschluss gefasst, eine

3. Nachtragshaushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2022/2023 zu erlassen. Nach § 48 KV MV ist unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn u.a. bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

Der Finanzierungsbedarf für das Gewerbegebiet „Kurzstucken“ wird aufgrund des 3. Sachstandsberichtes aufgestockt. Enthalten sind zusätzliche Erdarbeiten, Straßenbeleuchtung und die Deckenerneuerung der Selmsdorfer Landstraße.

Zudem fallen geplante Fördergelder für den Neubau des Feuerwehrgebäudes und der Laufbahn weg.

Am 06.09.2023 erging ein Teilrückforderungsbescheid der Fördergelder für die Beckenerneuerung der B104.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Nachtragshaushaltssatzung zum

Doppelhaushalt 2022/2023 nebst Anlagen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

GESAMTKOSTEN

AUFWAND/AUSZAHLUNG IM LFD. HH-JAHR

AUFWAND/AUSZAHLUNG JÄHRL.

ERTRAG/EINZAHLUNG JÄHRL.

00,00 €

00,00 €

00,00 €

00,00 €

FINANZIERUNG DURCH        

VERANSCHLAGUNG IM HAUSHALTSPLAN

Eigenmittel

00,00 €

Im Ergebnishaushalt

Ja / Nein

Kreditaufnahme

00,00 €

Im Finanzhaushalt

Ja / Nein

Förderung

00,00 €

 

 

Erträge

00,00 €

Produktsachkonto

00000-00

Beiträge

00,00 €

 

 

 

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