Beschlussvorlage - 4/1444/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden überprüft und folgende Punkte finden zum Satzungsbeschluss Berücksichtigung:

-Die Darstellung des empfohlenen Straßenquerschnittes B-B im Einmündungsbereich des  Bebauungsplanes wurde entsprechend der tatsächlichen Straßenplanung angepasst. Der kombinierte Fuß- und Radweg befindet sich auf der Ostseite der Straße und erhält eine Ausbaubreite von 2,50 m.

-Aktualisierung des denkmalschutzrechtlichen Hinweises entsprechend der Stellungnahme der unteren Denkmalschutzbehörde.

-Nachrichtliche Darstellung der Grenze des Landschaftsschutzgebietes „Palinger Heide und Halbinsel Teschow“ innerhalb und außerhalb des Geltungsbereiches.

-Nachrichtliche Übernahme des Baudenkmals (846) „Lauen, Dorfstraße 1, Villa“ in der Gemarkung Lauen, Flur 1, Flurstück 41.

-Außerdem wurden die Flurstücksbezeichnungen innerhalb des Geltungsbereiches gemäß dem aktuellen Kataster aktualisiert.

 

Da die Grundzüge der Planung durch die Anpassung unberührt bleiben, kann die Gemeindevertretung den Abwägungs- und Satzungsbeschluss fassen.

 

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Gewerbegebiet Kurzstucken“ gemäß § 13 BauGB i.V.m. § 10 BauGB als Satzung.
  2. Die Begründung wird gebilligt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 9 die Genehmigung beim Landkreis Nordwestmecklenburg zu beantragen sowie nach Vorliegen der Genehmigung diese ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

 

keine

 

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Anlagen

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