Beschlussvorlage - 2/0402/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 (1) KV M-V hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2022 in seiner Sitzung am 21.09.2023 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht nebst Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß § 60 (5) KV M-V hat die Gemeindevertretung gesondert über die Entlastung des Bürgermeisters zu entscheiden.

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die Entlastung des Bürgermeisters empfohlen.

 

 

Nach Auflösung der Deckungskreise verbleiben ausgabeseitig Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.003,39 €. Davon entfallen 1.913,14 € auf laufende Abschreibungen und 90,25 € auf die Unterhaltung des Infrastrukturvermögens.

Dem stehen ausgabeseitig verfügbare Mittel i. H. v. 51.120,73 € gegenüber. Entsprechende Übersichten der noch verfügbaren Mittel sowie Haushaltsüberschreitungen sind als Anlage beigefügt.

Die Notwendigkeit dieser Haushaltsüberschreitungen wird durch Beschluss der Gemeindevertretung anerkannt.

 

Zum Berichtsjahr wurde ein Jahresfehlbetrag i. H. v. 35.860,08 € erwirtschaftet.

Die Gemeinde Grieben verfügt zum 31.12.2022 über liquide Mittel in Höhe von 65.342,65 €.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grieben beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Grieben zum 31. Dezember 2022 i. d. F. vom 05.09.2023.

 

Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 35.860,08 € ist, in Aufrechnung mit dem  negativen Ergebnisvortrag aus dem Haushaltsvorjahr, in das Jahr 2023 vorzutragen und saldiert sich damit -256.303,12 €.

 

Für die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 2.003,39 € wird die Notwendigkeit anerkannt. Diese sind gedeckt durch Minderausgaben/Mehreinnahmen.

 

2. Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2022.

 

 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Anlagen

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