Beschlussvorlage - 3/0173/2023

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 15.09.2023 wurde Herr Marco Urbschat zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf gewählt.

Nach § 12 Abs. 1 BrSchG (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V) vom 21.12.2015 bedarf die Wahl des Ortswehrführers der Zustimmung der Gemeindevertretung.

 

Die Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 12 Abs. 2 BrSchG i. V. m. § 3 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V sind erfüllt. Nach § 4 der Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung M-V

werden den gewählten und bestellten Führungskräften nach abgeschlossener Mindestausbildung für ihre Funktion der ihm laut Gesetz aufgeführte Dienstgrad verliehen.

 

Herr Marco Urbschat hat die geforderte Mindestausbildung, Gruppenführer und Leiter einer Feuerwehr bereits abgeschlossen, es ist der Dienstgrad Brandmeister zu verleihen.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lüdersdorf stimmt der Wahl des Herrn Marco Urbschat zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Lüdersdorf zu. Für die Dauer der Wahlperiode (6 Jahren) wird Herr Marco Urbschat zum Ehrenbeamten ernannt und erhält den Dienstgrad Brandmeister.

 

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Finanz. Auswirkung

Zahlung Aufwandsentschädigung ab Oktober 2023 140,- € mtl. (1.680,-€ jährlich)

 

 

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